Hausordnung

für das „Gymnasium im Loekamp“ in Marl

Das GiL ist ein Ort,

o für den sich jeder verantwortlich fühlt und an dem er auch für sein Tun einsteht,

o an dem sich jeder als Teil einer Gemeinschaft versteht und erlebt.

Aus diesen Leitlinien ergeben sich einige Grundregeln des Verhaltens, die unser Zusammenleben erleichtern, so dass sich alle in der Schule wohlfühlen können.

1. Das GiL ist eine Schule, die sich um einen menschlich fairen Umgang zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinde kümmert. Deshalb sollen Konflikte grundsätzlich gewaltfrei gelöst werden. Bei Konflikten zwischen den Schülern sind die Streitschlichter ein guter Ansprechpartner.

2. Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist sinnvoll angemessen und pfleglich umzugehen; ebenso ist das Eigentum der anderen zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. Belästigungen durch Lärm, Schmutz oder Unordnung sollen vermieden werden.

3. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist strikt verboten.

4. Digitale Endgeräte spielen für den Unterricht und das Lernen in unserer heutigen Welt eine zunehmend wichtige Rolle. Sie dürfen mit zur Schule gebracht werden und im Unterricht genutzt werden.

Geräte zum Aufnehmen und Abspielen von Ton- und Bildaufnahmen dürfen in die Schule mitgebracht werden. Allerdings dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung keinerlei Fotos, Film- und Tonaufnahmen von Mitschüler/-innen und schulischem Personal gemacht werden.

Damit jede Schülerin und jeder Schüler vor und nach der Schule erreichbar bleibt, ist auch das Mitbringen von Mobiltelefonen/Smartphones zur Schule erlaubt. Sie müssen jedoch bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden und dürfen erst nach Verlassen des Geländes wieder eingeschaltet werden.

Bei Missachtung der Regeln werden Handys und Smartphones eingesammelt und, nach Abwägung der Schwere des Verstoßes, am selben bzw. am Folgetag zurückgegeben.

Digitale Endgeräte werden im Unterricht eingesetzt und dort von den Schülerinnen und Schülern unterrichtlich genutzt. Die Verwendung hängt von der Erlaubnis der Lehrperson und dem sinnvollen Einsatz in der Unterrichtssituation ab. Dies gilt auch für die etwaige Nutzung von Handys/Smartphones.

Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen während der Pausen und in Freistunden im Oberstufentrakt, im Oberstufenbüro und zur fotografischen Sicherung der oberstufenspezifischen Aushänge ihre Handys/Smartphones und Endgeräte nutzen.

Der Besitz sowie die Weitergabe und Zugänglichmachung altersunangemessener, verbotener oder strafrechtlich relevanter digitaler Inhalte in der Schule oder in schulischen Kontexten werden verfolgt und mit pädagogischen oder Ordnungsmaßnahmen geahndet. Die Schule ist aufgefordert, strafrechtlich relevante Inhalte auch an die Straffverfolgungsbehörden weiter- zuleiten. Auch die unerlaubte Weitergabe der im Unterricht erzeugten Daten, Fotos und In- halte ist nicht gestattet.

5. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr. Die Pausenhalle steht ab 7.30 Uhr als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Das Schulgebäude soll von Schülern nur betreten werden, wenn sie Unterricht haben. Nach Unterrichtsschluss begibt sich jeder auf dem kürzesten Weg nach Hause. Während der Unterrichtszeit verzichtet das GiL auf akustische Signale (Pausengong). An wenigen markanten Punkten (7.45 Uhr; Ende der großen Pausen; Ende der Mittagszeit sowie um 15.50 Uhr) wird ein Gong gesetzt.

6. Die Schüler sind pünktlich in den Klassenräumen. Falls eine Klasse 5 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer ist, fragen die Sprecher zunächst im Lehrerzimmer, dann im Sekretariat nach.

7. Schüler dürfen sich in den Fachräumen und den zugehörigen Vorfluren sowie in den Medienräumen nur unter Aufsicht aufhalten und Geräte und Einrichtungen nur nach Anleitung bedienen. Die Sicherheitsvorschriften sind unbedingt zu beachten.

8. In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in den Klassenräumen und nicht auf den Fluren auf.

9. Um Gefährdungen zu vermeiden, sind Lauf-, Versteck- und Ballspiele im Schulgebäude grundsätzlich nicht zulässig.

10. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Verhaltensweisen. Die Notausgänge dürfen nur im Notfall entriegelt werden.

11. Beide große Pausen dienen der Erholung. Aus diesem Grund sollen sich die Schüler auf dem Schulhof aufhalten. Sek I-Schüler dürfen sich in den großen Pausen nicht im übrigen Gebäude aufhalten. Bei Regen bleibt es ihnen freigestellt, auch in der Pausenhalle zu bleiben. Nach entsprechender Durchsage ist auch ein Aufenthalt in den Klassenräumen, unter der Voraussetzung angemessenen Verhaltens, möglich. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Sie werden von allen sauber hinterlassen.

12. In den Mittagspausen (von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr bzw. 13.15 Uhr bis 14:15 Uhr) kann von Montag bis Donnerstag nach Bestellung ein Mittagessen in der Mensa eingenommen werden. Es ist nicht gestattet, Essen von außen anliefern zu lassen. Schüler der Jahrgänge 7 bis 9 führen bei Verlassen des Schulgeländes eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit sich. Für die Jahrgänge 5 und 6 gilt, dass die Klassenräume mit Beginn der Mittagspause abgeschlossen werden. Die Schüler können ihr mitgebrachtes Essen in der Cafeteria verzehren. Ab 12.50 Uhr besteht die Möglichkeit, an den offenen Angeboten im Haus bzw. draußen teilzunehmen oder sich eigenständig zu beschäftigen.

13. An den Ganztagen halten sich alle Schüler fünf Minuten vor Ende der Mittagszeit in ihren Klassen- und Kursräumen auf, der Nachmittagsunterricht startet um 13:30 Uhr (Jg. 5, 6, 9 und Sek.II) bzw. um 14.15 Uhr (Jg. 7 und 8).

14. Der Schulhof ist Fußgängerzone und Spielfläche, deshalb ist das Befahren mit Kraftfahr-zeugen, Fahrrädern, Skateboards und dgl. während der Unterrichts- und Pausenzeiten unzulässig. Um die Feuerwehrzufahrten freizuhalten und den Schulhof optimal zu nutzen, dürfen Fahrzeuge nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden.

15. Schüler der Sek II dürfen das Schulgelände in Freistunden und während der großen Pausen verlassen.

16. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

17. Um der Verantwortung für die Schule als Lebensraum gerecht zu werden, sind Räume, Flure und Höfe des GiL sauber zu halten. Schüler aller Jahrgangsstufen sind deshalb verpflichtet, sich am Ordnungsdienst zu beteiligen und Abfälle getrennt in den dafür bereitstehenden Behältern zu sammeln. Die Einteilung des Klassendienstes erfolgt in der Sek I über die Klassenlehrer nach der Klassenbuchliste und durch Eintragung in das Klassenbuch, in der Sek II über die Kurslehrer anhand der Kursliste. Alle Klassen und Kurse, die nach einer Unterrichtsstunde einen Raum verlassen, sorgen für Ordnung und Sauberkeit in diesem Raum: Bitte die Fenster schließen, das Licht ausschalten, die Stühle hochstellen und die Tafel putzen! Dabei ist den Anweisungen der Lehrer und der Hausmeister Folge zu leisten.

Wer sich nicht an die Hausordnung hält, muss damit rechnen, angemessene Konsequenzen zu tragen. Diese können auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sein.

(Beschluss der Schulkonferenz vom 7. Juni 2018)