Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

[Mitteilung vom 17.06.05.2021, 13.30 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,

nach Absprache mit den weiterführenden Schulen in Marl endet der Unterricht am Donnerstag, 17.06.21, und Freitag, 18.06.21, aufgrund der zu erwartenden besonderen Temperaturbedingungen in Kombination mit der Maskenpflicht in Schule und Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach der 5. Stunde, also um 12.30 Uhr.

Wie den öffentlichen Verlautbarungen bereits zu entnehmen war, entfällt ab kommenden Montag, 21.06.21, die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich. In den Räumlichkeiten der Schule besteht sie aber noch weiterhin. Dazu schreibt das Schulministerium heute in einer Mitteilung:

„Die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.“

Herzliche Grüße

Marc Brode

Schulleiter

[Mitteilung vom 21.05.05.2021, 14.00 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,

wir stellen mit vorsichtiger Erleichterung fest, dass sich das Corona-Infektionsgeschehen in den letzten Wochen deutlich abgeschwächt hat. So nahm im Kreis Recklinghausen, wie im Übrigen auch in der Stadt Marl, die 7-Tage-Inzidenz kontinuierlich ab und liegt – Stand heute – bei einem Wert von 57,3.
 
Das Schulministerium NRW hat mittlerweile angekündigt, dass die Schulen an Standorten mit einer stabilen Inzidenzlage von unter 100 ab Montag, dem 31.05.2021, wieder in einen vollständigen Regelschulbetrieb zurückkehren.
Das bedeutet für uns am GiL, dass der Wechselunterricht zum 28.05.2021 endet und ab dem 31.05.2021 alle Schülerinnen und Schüler wieder täglich zum Unterricht in die Schule kommen.
Selbstverständlich bleiben dabei – es wird ja dann wieder deutlich mehr Kontakte geben – die strengen Infektionsschutzregeln auf dem Schulgelände mit Masken- und Testpflicht, Handhygiene, Abstand – wenn und wo möglich, insbesondere beim Essen und Trinken – sowie das regelmäßige Lüften der Räume in Kraft.
 
Organisatorisch kehren wir im Wesentlichen zum Stand vor den Weihnachtsferien zurück. Der Stundenplan wird im Ganztag wieder vollständig erteilt – mit einer Einschränkung: Leider können wir den AG-Bereich in den Stufen 5 und 6 aufgrund von fehlenden, Corona-verträglichen, räumlichen und personellen Ressourcen in den letzten vier Wochen nicht mehr eröffnen. Das bedeutet, dass der Unterricht in der Stufe 5 am Mittwoch nach der 5. Stunde und in der Stufe 6 am Donnerstag nach der 5. Stunde endet. Natürlich können die Kinder gern noch in der Mittagspause das vorbestellte Mittagessen in der Mensa einnehmen. Wir würden außerdem am Mittwoch- bzw. Donnerstag-Nachmittag ein Betreuungsangebot machen. Familien, die dies in Anspruch nehmen möchten oder müssen, melden sich bitte per E-Mail direkt bei Frau Debo.
 
Unsere Cafeteria öffnet wieder regulär. Auch unsere Mensa wird dann (mit entsprechenden Hygieneschutzvorkehrungen) wieder öffnen. Wir bitten darum, das Mittagessen rechtzeitig vorzubestellen. Die Speisepläne finden Sie wie gewohnt auf der entsprechenden Webseite. Die Einnahme des Mittagessens erfolgt wieder gestaffelt.
 
Die Testungen finden an zwei Tagen in der Woche statt, und zwar immer am Montag und am Donnerstag.
 
Für alle weiteren Informationen zur Organisation und zum Ablauf im Schulbetrieb (Unterrichtsbeginn und -ende, zur Pausenregelung und zum Testablauf) haben wir ein ausführliches Informationsschreiben zusammengestellt. Wir bitten darum, dieses umfassend zur Kenntnis zu nehmen und die dort aufgeführten Regelungen zu beachten und mit ihren Kindern zu besprechen.
 
Wir freuen uns sehr, dass es tatsächlich zu gelingen scheint, dieses für uns alle mitunter schwierige und turbulente Schuljahr in einem regulären Präsenzbetrieb unter den gebotenen Schutzmaßgaben für alle zu Ende zu bringen.
 
Mit den besten Wünschen für ein schönes Pfingstwochenende grüßen
Marc Brode und Diana Lorra
Schulleitung am GiL

[Mitteilung vom 05.05.2021, 18:30 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,

nachdem die Infektionszahlen im Kreis Recklinghausen wie erhofft weiter gesunken sind und die 7-Tage-Inzidenz seit letztem Freitag unter den Wert von 165 gesunken ist (sie liegt aktuell bei 141), gehen wir – wie angekündigt – von einer Rückkehr in den Wechselunterricht ab kommenden Montag, 10.05.2021, aus.

Damit gelten dann alle Verfahren und organisatorischen Hinweise, die wir bereits zum 19.04.2021 hier per Schulmanager angekündigt hatten. 

Grundsätzlich kehren wir im Wechselunterricht auf das Organisationsprinzip wie in den zwei Wochen vor den Osterferien zurück. Das heißt, die Jahrgänge 5 bis EF werden in jeweils halben Gruppen A/B an wechselnden Tagen im Präsenz- bzw. Distanzunterricht sein. Wir haben wegen der anstehenden Feiertage die Verteilung der Gruppen A und B auf die Wochentage neu vorgenommen, um eine Gleichverteilung zu erreichen – siehe Anhang zum Wechselunterricht.

In der Sekundarstufe I findet der Nachmittagsunterricht weiterhin nur in Distanz statt. Der Präsenzunterricht endet damit mit Beginn der Mittagspause, das heißt am Mo/Mi/Do in den Jahrgängen 5/6 nach der 5. Stunde und in den Jahrgängen 7/8 nach der 6. Stunde. In der Stufe 9 finden am Donnerstag in der 5./6. Stunde die Diff.kurse wieder statt, daher endet für die 9. Klassen der Präsenzunterricht am Mo/Mi nach der 5. und am Do nach der 6. Stunde. Am Di/Fr endet für alle Klassen 5-9 der Präsenzunterricht nach der 6. Stunde. Im Fach Religion/PP erfolgt in Präsenz wieder nur Unterricht im Klassenverband in der „halbierten Gruppe“.

Die Jahrgangsstufen Q1 (komplett) und EF (in halben Gruppen A/B) kehren zum vollständigen Stundenplan zurück. Der tägliche Unterrichtsbeginn ist dann wieder vorgezogen, d.h. um 7.45 Uhr.

Nähere Informationen haben wir – analog zu den Abläufen beim Wechselunterricht in den zwei Wochen vor den Ferien – im Anhang zur Verfügung gestellt.

Corona-Selbsttestungen – Testpflicht

Bereits in der Woche vor den Ferien haben wir die Corona-Selbsttests mit nahezu allen Schülerinnen und Schülern eingesetzt und ihren Einsatz damit erstmalig erprobt. Die Erfahrungen stimmen uns zuversichtlich, dass damit ein weiteres, wichtiges Instrument zur Verfügung steht, um das Infektionsgeschehen in der Schule ein Stück weit besser kontrollieren zu können.

Mittlerweile sind wir mit genügend Selbsttests ausgestattet, dass wir alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zweimal pro Woche testen können. Mit den Abschlussjahrgängen Q1 und Q2 sowie den Schüler/-innen in der Notbetreuung führen wir dies seit den Osterferien problemlos durch. Wie bereits bekannt gilt seit den Osterferien an allen Schulen in NRW eine Testpflicht, nach der die Teilnahme am Präsenzunterricht ein negatives Testergebnis, das in der Schule vorliegen muss, voraussetzt. In der Schulmail vom 14.04.21 heißt es u.a. dazu:

„[Es] gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. (…) An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-) Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.“

Nähere Informationen zu den derzeit eingesetzten Tests findet man auf der folgenden Internetseite des Herstellers

Je nach Unterrichtstagen pro Woche kommen bestimmte Tage für die Gruppe A und B als Testtage infrage. Diese sind in der Übersicht im Anhang gekennzeichnet. Der allererste Test, also am Mo bzw. Di, erfolgt noch einmal nach dem gleichen Verfahren, wie wir dies vor den Ferien praktiziert haben, d.h. in den Klassen 5 bis 9 in jeweils halbierten Gruppen A1/A2 bzw. B1/B2 (also letztlich in „Viertelgruppen“). Der Unterrichtsbeginn erfolgt am Mo/Di daher wieder gestaffelt: A1 bzw. B1 findet sich um 8 Uhr ein, die andere Häflte A2 bzw. B2 entsprechend um 8.25 Uhr (jeweils draußen am offiziellen Treffpunkt der Klasse). Die Schülerinnen und Schüler werden dort abgeholt und führen die Testung unter Aufsicht der Lehrkräfte gemeinsam durch. Ab der nächsten Testung werden die Gruppen nicht noch einmal geteilt, sondern alle beginnen wieder gleichzeitig um 8 Uhr und führen den Test unter den besonderen Infektionsschutzbedingungen gemeinsam unter Aufsicht der Lehrkräfte durch. Nähere Informationen zu diesen Abläufen und Aufteilung der Gruppen sind dem Anhang zur Selbsttestung (Sek I) beigefügt.

In der Jahrgangsstufe EF erfolgt die Testung jeweils in den Kursen vor Beginn der 1. Stunde (7.45 Uhr) für Gruppe A am Mo und für Gruppe B am Di. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Tagen erst zur 3. Stunde ihren Unterricht beginnen, kommen an den entsprechenden Tagen um 9.15 Uhr ins Oberstufenbüro, um dort dann ihren Selbsttest durchzuführen.

In der Jahrgangsstufe Q1 bleibt es beim bereits praktizierten Verfahren, d.h. die Testungen erfolgen am Mo und Do in der 1. Stunde der LK-Schiene.


Auch für die Oberstufe haben wir nähere Informationen im Anhang zur Selbsttestung (Sek II) bereitgestellt.

Wir hoffen sehr, dass die allgemeine Lage in der Pandemie sich weiter entspannen möge, das Impfprogramm zügig und konsequent vorangeht und dass der wieder einsetzende Präsenzunterricht – wenn auch zunächst in geteilten Gruppen – ein Stück weit Entlastung, persönliche Begegnung und die Gemeinschaft wieder in unsere Schule zurückbringt. 

Herzliche Grüße
Marc Brode und Diana Lorra

[Mitteilung vom 30.04.2021, 11:00 Uhr]

Heute ist die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Recklinghausen erstmalig unter den Wert von 165 gesunken. Wenn die Inzidenz an mehreren, aufeinanderfolgenden Tagen unter dieser Grenze liegt, kehren die Schulen im Kreis in den Wechselunterricht zurück. Diese Entwicklung werden wir genau beobachten. Zunächst bleibt der Schulbetrieb auch in der kommenden Woche im Distanzunterricht. Ausnahme bilden wie bisher die Abschlussjahrgänge Q1 und Q2 (in Abiturprüfungen) sowie die Notbetreuung für die Stufe 5/6 und die Förderschüler*innen. Die Rückkehr zum Wechselunterricht könnte dann ab dem 10. Mai erfolgen. Wir informieren rechtzeitig, wenn es hier zu Anpassungen im Schulbetrieb kommen wird.

[Mitteilung vom 26.04.2021, 10:30 Uhr]

Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 23.04.21 des Gesundheitsministeriums bleiben die Schulen im Kreis Recklinghausen (aktuell liegt hier die 7-Tage-Inzidenz bei 195) weiterhin im Distanzunterricht. Ausnahme bilden die Abschlussjahrgänge Q1 und Q2 (in Abiturprüfungen) sowie die Notbetreuung für die Stufe 5/6. Die Rückkehr zum Wechselunterricht setzt eine mehrtägige Absenkung der Inzidenz im Kreis unter den Wert von 165 voraus. Wir informieren rechtzeitig, wenn es hier zu Änderungen im Schulbetrieb kommen wird.

[Mitteilung vom 17.04.2021, 12:00 Uhr]

EILMITTEILUNG: Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Stufen 5 bis EF

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bürgermeister und der Landrat des Kreises Recklinghausen haben gestern eine öffentliche Empfehlung ausgesprochen, dass aufgrund der rasanten Entwicklung der Infektionszahlen im Kreisgebiet die Schulen auch in der kommenden Woche im Distanzunterricht bleiben sollen. Der Inzidenwert in Marl lag bereits gestern bei über 200 und ist heute erneut gestiegen. Auch die Lage auf den Intensivstationen der Krankenhäuser unseres Kreises spitzt sich zu.

Nach Rücksprache und Abstimmung mit der Schulaufsicht setzen wir diese Empfehlung, die wir als Schulleitung uneingeschränkt mittragen, entsprechend um. Ich habe mit Frau Schlüter vom ASGSG vereinbart, dass an den Marler Gymnasien ab Montag, 19.04.21, bis auf Widerruf der Distanzunterricht für die Jahrgänge 5 bis EF fortgeführt wird. Die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 bleiben wie bisher im Präsenzunterricht. Die Notbetreuung wird fortgeführt. Damit gelten alle organisatorischen Regelungen aus der letzten Woche unverändert fort.

Das Land NRW hat mittlerweile eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der diese Regelung im ganzen Kreis Recklinghausen zur Anwendung kommt.

Mir ist bewusst, dass sich in vielen Familien, insbesondere mit jüngeren Kindern, durch das Festhalten am Distanzunterricht ein Betreuungsproblem ergeben kann. Ein längerer zeitlicher Vorlauf wäre sicher hilfreich gewesen. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich Ihnen diese Information erst jetzt zukommen lassen kann, nachdem eine Vielzahl an erneuten Abstimmungen und Gesprächen notwendig war.

Ich hoffe, dass das Festhalten am Distanzunterricht für die Jahrgänge 5 bis EF dabei hilft, die aktuell hohe Dynamik des Infektionsgeschehens zu verlangsamen und zu einer Verringerung der Infektionen beizutragen.

Herzliche Grüße

Marc Brode

Schulleiter

[Mitteilung vom 16.04.2021, 12:00 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,

nach Beschluss des Schulministeriums, den wir am Mittwoch, 14.04.21, per Schulmail erhalten haben, kehren die Schulen in NRW ab dem 19.04.21 wieder in einen Schulbetrieb mit Wechselunterricht zurück. Dies sei allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises unter einem Wert von 200 liegt. In der Schulmail heißt es dazu: „Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.“ Der Kreis Recklinghausen hat, Stand 16.04.21, eine Inzidenz von 199,1, Tendenz steigend. Wir müssen also jederzeit damit rechnen, dass es – womöglich recht kurzfristig – zu einer erneuten Änderung kommt und der grundsätzliche Distanzunterricht, außer in den Abschlussjahrgängen Q1 und Q2, auch in der kommenden Woche verlängert wird. In diesem Fall informieren wir die Schulgemeinschaft unmittelbar per Schulmanager.

Sollten wir in den Wechselunterricht gehen, kehren wir damit auf das Organisationsprinzip wie in den zwei Wochen vor den Osterferien zurück. Das heißt, die Jahrgänge 5 bis EF werden in jeweils halben Gruppen A/B an wechselnden Tagen im Präsenz- bzw. Distanzunterricht sein – siehe Anhang.

In der Sekundarstufe I findet der Nachmittagsunterricht weiterhin nur in Distanz statt. Der Präsenzunterricht endet damit mit Beginn der Mittagspause, das heißt am Mo/Mi/Do in den Jahrgängen 5/6/9 nach der 5. Stunde und in den Jahrgängen 7/8 nach der 6. Stunde. Am Di/Fr endet für alle Klassen 5-9 der Präsenzunterricht nach der 6. Stunde. Da der Unterricht im WP II-Bereich bis auf Weiteres in der Distanz verbleiben muss, endet damit der Präsenzunterricht für die Stufe 8 am Freitag nach der 4. Stunde. Im Fach Religion/PP erfolgt in Präsenz wieder nur Unterricht im Klassenverband in der „halbierten Gruppe“.

Die Jahrgangsstufen Q1 (komplett) und EF (in halben Gruppen A/B) kehren zum vollständigen Stundenplan zurück. Der tägliche Unterrichtsbeginn ist dann wieder vorgezogen, d.h. um 7.45 Uhr.

In der Jahrgangsstufe Q2 finden bis einschließlich Mittwoch, 21.04.21, noch Trainingselemente zur Abiturprüfung statt, die in der Regel in Distanz organisiert sind. Am Donnerstag, 22.04.21, erhalten die Schülerinnen und Schüler zentral ihre Zulassungsmitteilung und werden auf die Verfahrensregeln der Abiturprüfung vorbereitet. Die Abiturprüfungen beginnen unmittelbar ab Freitag, 23.04.21.

Nähere Informationen haben wir – analog zu dem Abläufen beim Wechselunterricht in den zwei Wochen vor den Ferien – wieder im Anhang zur Verfügung gestellt.

Corona-Selbsttestungen – Testpflicht

Bereits in der Woche vor den Ferien haben wir die Corona-Selbsttests mit nahezu allen Schülerinnen und Schülern eingesetzt und ihren Einsatz damit erstmalig erprobt. Die Erfahrungen stimmen uns zuversichtlich, dass damit ein weiteres, wichtiges Instrument zur Verfügung steht, um das Infektionsgeschehen in der Schule ein Stück weit besser kontrollieren zu können.

Mittlerweile sind wir mit ausreichend Selbsttests ausgestattet, dass wir alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zweimal pro Woche testen können. Das Schulminsterium hat über die Osterferien eine Testpflicht erlassen, nach der die Teilnahme am Präsenzunterricht ein negatives Testergebnis, das in der Schule vorliegen muss, voraussetzt. In der Schulmail heißt es u.a. dazu:

[Es] gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. (…) An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

Vor dem Hintergrund mehrfacher Nachfragen ist [mir] der Hinweis wichtig, dass der nun zur Verfügung stehende Test (Siemens-Healthcare) in der gesamten Landesverwaltung zum Einsatz kommt. Mit Rücksicht auf die Beschaffungsmenge, die Marktsituation sowie den großen Zeitdruck, mit dem das notwendige Vergabeverfahren durchgeführt werden musste, konnte nur für dieses Testverfahren der Zuschlag erteilt werden, ohne dass eine Auswahlmöglichkeit bestand. Das Ministerium wird aber bei den weiteren Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht durchgeführt werden können.“ (Schulmail des MSB vom 14.04.21, Staatssekretär Mathias Richter)

In dieser Woche haben wir die Selbsttests in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 bereits zweimal mit allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Es sind keine positiven Fälle aufgetreten. Dabei kamen noch einmal die Testkits der Firma „Roche“ zum Einsatz. Ab der kommenden Woche werden wir die neuen Tests der Firma „Siemens Healthineers“ einsetzen, die vom Prinzip her aber völlig gleichartig zu verwenden sind. Nähere Informationen dazu findet man auf der folgenden Internetseite des Herstellers: https://www.siemens-healthineers.com/de/point-of-care-testing/covid-19-testing/covid-19-tests/clinitest-covid-19-antigen-test

Als Testtage sind für die Gruppe A Montag und Mittwoch, für die Gruppe B Dienstag und Donnerstag vorgesehen. Der allererste Test, also am Mo bzw. Di, erfolgt noch einmal nach dem gleichen Verfahren, wie wir dies vor den Ferien praktiziert haben, d.h. in den Klassen 5 bis 9 in jeweils halbierten Gruppen A1/A2 bzw. B1/B2 (also letztlich in „Viertelgruppen“). Der Unterrichtsbeginn erfolgt am Mo/Di daher wieder gestaffelt: A1 bzw. B1 findet sich um 8 Uhr ein, die andere Häflte A2 bzw. B2 entsprechend um 8.25 Uhr (jeweils draußen am offiziellen Treffpunkt der Klasse). Die Schülerinnen und Schüler werden dort abgeholt und führen die Testung im Klassenraum unter Aufsicht der Lehrkräfte gemeinsam durch. Ab dem zweiten Test, also dann am Mi bzw. Do, werden die Gruppen nicht noch einmal geteilt, sondern alle beginnen wieder gleichzeitig um 8 Uhr und führen den Test unter den besonderen Infektionsschutzbedingungen (Abstände im Raum, gute Lüftung) gemeinsam unter Aufsicht der Lehrkräfte durch. Nähere Informationen zu diesen Abläufen und Aufteilung der Gruppen sind dem Anhang beigefügt.

In der Jahrgangsstufe EF erfolgt die Testung jeweils in den Kursen vor Beginn der 1. Stunde (7.45 Uhr) für Gruppe A am Mo/Mi und für Gruppe B am Di/Do. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Tagen erst zur 3. Stunde ihren Unterricht beginnen, kommen an den entsprechenden Tagen um 9.15 Uhr ins Oberstufenbüro, um dort dann ihren Selbsttest durchzuführen.

In der Jahrgangsstufe Q1 bleibt es beim bereits praktizierten Verfahren, d.h. die Testungen erfolgen am Mo und Do in der 1. Stunde der LK-Schiene.

Für die Oberstufe haben wir auch nähere Informationen zu den Testungen im Anhang bereit gestellt.

Weitere Hinweise – Termine

Am kommenden Montag, 19.04.21, findet wegen der obligatorischen Lehrerkonferenz zur Vorbereitung der Abiturprüfungen 2021 kein Nachmittagsunterricht, auch nicht in Distanz, statt.

Der Elternsprechtag wurde aufgrund der aktuellen Entscheidungen zum Schulbetrieb um eine Woche verschoben, findet jetzt also am Mittwoch, 05.05.21, statt. Auch dieser Elternsprechtag wird aufgrund der aktuellen Situation nicht in der gewohnten Präsenzform stattfinden können. Über den genauen Ablauf werden Sie, liebe Eltern, noch rechtzeitig informiert.

Die Bausteine zur Studien- und Berufsorientierung sollen noch – soweit möglich – umgesetzt werden. Unsere StuBO-Koodinatorinnen, Frau Hermes, Frau Balke und Frau Haasbach-Hegge, halten die betreffenden Klassen/Stufen auf dem Laufenden. Bei Fragen können sich Schüler*innen und Eltern auch gern an diese wenden.

Das Schulfest, das für das Schuljahresende geplant war, müssen wir leider erneut verschieben. Aufgrund der aktuellen Lage können wir keine verlässlichen Planungen für so ein Großereignis Ende Juni durchführen. Wir verschieben das Schulfest auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, zu dem es dann auch wirklich etwas zu feiern gibt!

Zum jetzigen Stand gehen wir (immer noch) davon aus, dass Schulfahrten im nächsten Schuljahr wieder möglich sein werden. Darauf sind unsere Planungen aktuell ausgerichtet. Unter Umständen müssen wir Fahrten, die im August/September in der Erprobungsstufe geplant sind, noch einmal auf einen späteren Zeitpunkt im gleichen Schuljahr verschieben. Das loten wir gerade aus. Wir hoffen sehr, dass alle Fahrten – auch diejenigen, die wir absagen mussten – dann auch wieder stattfinden können.

Die Corona-Situation ist in diesen Tagen wieder sehr ernst. Wir beobachten aufmerksam, aber auch mit Sorge das Infektionsgeschehen. Wir werden weiterhin am GiL alles uns Mögliche tun, um mit einem hohen Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz durch die nächste Phase der Pandemie zu kommen. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen dadurch, dass Sie Ihre Kinder bei Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken, sondern ärztlichen Rat einholen. Bitte teilen Sie dem Sekretariat auch weiterhin Corona-(Verdachts-)Fälle und ggf. Quarantänezeiten Ihrer Kinder umgehend mit.

Die Möglichkeit der zweifachen Testung pro Woche halten wir für einen sehr wertvollen Beitrag, um das Infektionsgeschenen an unserer Schule ein Sück weit überschauen und ggf. Infektionsketten rechtzeitig unterbrechen zu können. Wir sind uns zudem bewusst, dass dieser ständige Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht, die vielen Fragen und Ungewissheiten quälend und teilweise auch frustrierend sind. Wir sollten in der jetzigen Phase allerdings die Nerven behalten und zuversichtlich sein, dass mit der fortschreitenden Impfung, die zum Glück an Fahrt aufnimmt, den sich verbessernden Wetterbedingungen und den umfangreichen politischen Bemühungen, die dritte Welle zu brechen, die Pandemie bis zum Herbst überwunden werden kann. Wir werden unter konsequenter Beibehaltung der AHA-Regeln, Kontaktvermeidung und Test-Offensive unseren Beitrag leisten.

Herzliche Grüße

Marc Brode und Diana Lorra

[Mitteilung vom 09.04.2021, 16:00 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

wie aus den öffentlichen Verlautbarungen bereits zu erfahren war, kehren wir nach den Osterferien an den Schulen in NRW ab nächsten Montag, 12.04.21, für die Stufen 5 bis EF zurück in den Distanzunterricht, der zunächst für eine Woche, also bis Freitag, 16.04.21, gelten soll.

Nur für die Abschlussjahrgänge Q1 und Q2 wird auch weiterhin Präsenzunterricht stattfinden.

Für den Abiturjahrgang Q2 steht ohnehin die Trainingswoche zu den anstehenden Abiturprüfungen an, die wie geplant stattfinden soll.

Insgesamt kehren wir damit zurück auf die Regelungen, wie sie bis zum 12.03.21, also vor Beginn des Wechselunterrichts, gegolten haben.

Im Einzelnen heißt das:

  • Der Unterricht in den Stufen 5 bis EF findet als Distanzunterricht statt. Gearbeitet wird über die Lernplattform Moodle. Hierbei findet auch wieder Videounterricht über BBB statt, sofern dieser nicht wegen des parallellaufenden Präsenzunterrichts in der Q1 und Q2 terminlich beeinträchtigt wird.
  • In der Stufe Q1 werden erneut die Doppelstunden aller Fächer in der Schule als Präsenzunterricht organisiert, die Einzelstunden finden wieder im Distanzunterricht statt, damit sich die Auswirkungen auf den Distanzunterricht aller anderen Stufen so gering wie möglich halten lassen. Es gelten hier die gleichen Regelungen wie bis zum 12. März: Montag und Mittwoch 1.-6. Stunde, sonst 1.-4. Stunde, Freitag wird der Unterricht der 5./6. auf die 3./4. Stunde vorgezogen, ggf. gesonderte Regelungen in den Koop-Kursen am ASGSG beachten! Der Sportunterricht findet – je nachdem – als Präsenz- oder Distanzunterricht statt. Die Absprachen erfolgen kursweise durch Mitteilung der Sportlehrer*innen.
  • Die Notbetreuungsgruppe für Schüler*innen der Stufen 5/6 wird fortgeführt. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler finden sich wieder um kurz vor 8 Uhr am Eingang zur Cafeteria ein.
  • Die Cafeteria bleibt in der kommenden Woche (wieder) geschlossen. Bitte an eine ausreichende Selbstversorgung/ Frühstück denken.
  • Die individuell verabredeten Praktika in der EF können, sofern diese unter den aktuellen Bedingungen von den Betrieben ermöglicht werden, wie geplant stattfinden. Bitte in diesen Fällen den StuBOs noch einmal Bescheid geben.

Für alle Schüler/-innen, die ab der nächsten Woche am Präsenzunterricht teilnehmen, besteht eine Testpflicht. In der Schulmail des Ministeriums vom 08.04.21 heißt es dazu:

„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Wir werden dabei an die praktischen Erfahrungen mit den Tests vor den Ferien anknüpfen und am Montag morgen vor dem Unterricht die Testungen mit den Schülerinnen und Schülern (also zunächst der Q1, Q2 sowie der Notbetreuungsgruppe) unter besonderen Vorkehrungen des Infektions- und Hygieneschutzes in der Schule durchführen. Eine zweite Testung erfolgt dann am Mittwoch bzw. Donnerstag.

Ergänzende organisatorische Hinweise zum Präsenzunterricht in der Q1 und Q2 erfolgen noch über das Oberstufenteam.

Wir bedauern diese erneuten Einschränkungen im schulischen Präsenzbetrieb, halten sie angesichts des diffusen Infektionsgeschehens aber für einen nachvollziehbaren und notwendigen Beitrag zum Gesundheitsschutz für unsere ganze Schulgemeinde.

Wie es dann ab dem 19.04.21 weitergeht, darüber werden wir Sie und Euch rechtzeitig erneut informieren.

Mit den besten Wünschen zur Gesundheit und für einen erfolgreichen Wiederbeginn des Unterrichts nach den Ferien

Marc Brode und Diana Lorra

[Mitteilung vom 10.03.2021, 18:00 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern!

Am kommenden Montag, 15.03.21, kehren auch die Jahrgangsstufen 5 bis 9 sowie die Stufe EF in einen sog. Wechselunterricht in die Schule zurück. Was das im Einzelnen bedeutet, möchten wir Ihnen und Euch in dieser Nachricht erläutern.

Abschlussjahrgänge Q1 und Q2 – Corona-Schnelltests

Es gilt, dass die Jahrgänge Q1 und Q2 wie bisher im Präsenzunterricht verbleiben, und zwar ab nächster Woche nach ihrem vollständigen, regulären Stundenplan (gilt auch für die Koop-Kurse). Die Kürzungen im Fach Sport sind dann auch aufgehoben. Wir wissen um die Schwierigkeiten, die die Aufteilung der Kurse auf zwei Räume mit sich gebracht hat. Durch die zusätzlich benötigten Räume für die Stufen 5-EF können wir diese umfassende Kursaufteilung so nicht fortführen. Wir wollten aber unbedingt den Präsenzunterricht, gerade auch für den Abiturjahrgang Q2, komplett erhalten und nicht auch für diese Stufen wieder in den Wechselbetrieb gehen.

Wir sind darum ausgesprochen froh und erleichtert, dass es uns mit großer Anstrengung in Kooperation mit der Engel-Apotheke gelungen ist, dass wir ALLEN Schülerinnen und Schülern, für die Oberstufe bereits sehr zeitnah am kommenden Freitag und Samstag, ein Angebot für einen Corona-Schnelltest machen können. Wir sind überzeugt, dass es angesichts der besonders ansteckenden Corona-Mutationen alle Anstrengungen wert ist, dass wir insbesondere für die Jahrgänge Q1 und Q2, deren Präsenzunterricht ungekürzt und ohne Aufteilung stattfinden soll, diese zusätzliche Möglichkeit geben werden, neben den allgemeinen Hygieneschutzregeln mit einem noch größeren Maß an Infektionsschutz in der Schule zu verweilen. Wir gehen daher davon aus, dass es im Interesse aller Schülerinnen und Schüler und Ihnen, liebe Eltern, sein wird, dass auch wirklich ALLE von diesem selbstverständlich kostenlosen Testangebot Gebrauch machen werden.

Nähere Informationen zur Durchführung und Organisation dieser Tests werden wir in Kürze in einer gesonderten Mitteilung geben. Die Schüler/-innen der Q2 können sich bitte darauf einstellen, dass für sie die Tests am Freitag ab 13:30 Uhr nach besonderem Plan in der Schule stattfinden. Für die Schüler/-innen der Q1 und EF wird dies am Samstag vormittag bzw. in der Mittagszeit stattfinden. Das Ganze dauert pro Schüler/-in keine 5 Minuten. Man braucht nicht auf das Ergebnis zu warten. Wir informieren lediglich, wenn der Test positiv ausfallen sollte und besprechen dann das weitere Vorgehen.

Wechselunterricht in der Jahrgangsstufe EF

Die Schüler/-innen der EF werden nach Buchstaben des Nachnamens (siehe Anhang) in zwei Gruppen A und B aufgeteilt. Der Unterricht erfolgt dann im Wechsel. Am Montag startet Gruppe A in Präsenz in der Schule, am Dienstag dann Gruppe B, usw. – siehe Anhang. Die Gruppe, die nicht in der Schule ist, erledigt Aufgaben zu Hause im Distanzunterricht. Es erfolgt ansonsten regulärer Unterricht gemäß Stundenplan. Die Kürzungen im Fach Sport sind aufgehoben.

Wechselunterricht für die Klassen 5 bis 9

Alle Klassen der Sekundarstufe I werden erneut nach Nachnamen in zwei Gruppen A und B aufgeteilt und nehmen im tageweisen Wechsel am Unterricht in der Schule teil – siehe Anhang.

Am Montag startet also die Gruppe A im Präsenzunterricht, am Dienstag kommt dann Gruppe B in die Schule, usw. Die Gruppe, die jeweils nicht in der Schule ist, erledigt Aufgaben zu Hause im Distanzunterricht. In den kommenden zwei Wochen wird es noch keinen Ganztagsbetrieb geben dürfen – siehe Anhang.

Der Unterricht findet nach Stundenplan statt und endet an den langen Tagen jeweils mit Beginn der Mittagspause, d.h. am Mo/Mi/Do für die Stufen 5, 6 und 9 nach der 5. Stunde, für die Stufen 7/8 nach der 6. Stunde. Am Dienstag und Freitag ist regulärer Unterricht nach Plan bis zur 6. Stunde, endet also um 13:15 Uhr. Der vorgesehene Nachmittagsunterricht findet weiterhin als Distanzunterricht statt. Dies betrifft insbesondere den Unterricht in allen Diffkursen. Für die Stufe 8 endet somit der Präsenzunterricht am Freitag nach der 4. Stunde.

Wir bitten zu beachten, dass sich durch den umfassenden Unterrichtsbetrieb vor Ort die Qualität des Distanzunterrichts anpassen muss. Hier werden also vorwiegend verabredete Aufgaben erledigt. Videokonferenzen können dann nur noch in Ausnahmefällen, ggf. am Nachmittag, stattfinden.

Hinweis zur „Notbetreuung“: Die angemeldeten Kinder in der Notbetreuung 5/6 sind alle in Gruppe B eingeteilt, so dass die Notbetreuung weiterhin an den Distanztagen der Gruppe B, also in der ersten Woche am Mo/Mi/Fr und in der zweiten Woche am Di/Do, stattfindet. Die Notbetreuung zieht dabei um ins Lernzentrum.

Der Unterricht in der Sprachfördergruppe erfolgt nach gesondertem Plan. Frau Radon und ihr Team informieren die betreffenden Familien noch über den genauen Ablauf.

Unterrichtsbeginn und Pausenzeiten

Für alle Oberstufenkurse beginnt der Unterricht täglich bereits um 7:45 Uhr, die Klassen 5 bis 9 starten wie gewohnt um 8:00 Uhr. Es gibt zum Teil neue Aufenthaltsbereiche für jede Klasse/Stufe auf dem Schulgelände (siehe Anhang – auch für die Oberstufe, wir bitten um verantwortungsvolle Kenntnisnahme!) ALLE Schülerinnen und Schüler finden sich morgens an den in der Tabelle aufgeführten Treffpunkten ein und werden von ihren Lehrer/-innen abgeholt. Auch die Oberstufe findet im Anhang die Treffpunkte. In den Pausen verlassen ALLE Schüler/-innen grundsätzlich das Schulgebäude und werden zur nächsten Stunde wieder abgeholt. Bei Regenpausen verbleiben die Lerngruppen in ihren aktuellen Räumen unter Aufsicht der aktuellen Lehrkräfte.

Auch in Pausen und auf dem Schulgelände gilt grundsätzlich die „medizinische“ Maskenpflicht (OP-Maske, FFP-2). Zudem müssen verbindlich Abstände immer eingehalten werden, insbesondere beim Essen und Trinken, wenn die Maske zeitweise abgesetzt wird.

Weitere Regelungen

So sehr wir uns freuen, dass ab nächsten Montag alle unsere Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen können und sollen, so sehr nehmen wir auch die Sorgen wahr und sehr ernst, wie es denn um den Infektionsschutz bestellt ist, angesichts der aktuell schwer vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Infektionen im Lichte der neuen Varianten und Mutationen.

Wir möchten daher erneut dringend appellieren, dass alle Regeln und Vereinbarungen zum Corona-konformen Verhalten am GiL umfassend und gewissenhaft eingehalten werden:

Schüler/-innen mit Erkältungssymptomen oder bei Kontakten mit Corona-Infizierten (Kontakte der 1. Reihe) kommen NICHT in die Schule, sondern holen ärztlichen Rat ein und machen einen Test. Bitte die Schule wie gewohnt informieren. Wir behalten uns auch weiterhin vor, dass wir Schüler/-innen mit unklarer (Erkältungs-)Symptomatik nach Hause schicken.

Sollte es zu Corona-Fällen in der Schule kommen, werden wir wieder zusammen mit dem Gesundheitsamt Kontakte nachverfolgen und Quarantänen anordnen müssen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen, beispielsweise Rückkehr in den reinen Distanzunterricht.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir zur zusätzlichen Sicherheit ALLEN Schülerinnen und Schülern und ALLEN Lehrkräften ab der nächsten Woche regelmäßige Tests in der Schule anbieten können. Wir wünschen uns, dass alle umfassend Gebrauch davon machen werden! Nähere Informationen wird es dazu gesondert geben.

Es gilt selbstverständlich die „AHA+L-Regel“:

  • Abstand von mindestens 1,5 Meter überall (!) einhalten
  • bekannte Hygienemaßgaben beachten; Seife, Papiertücher, Hand- und Flächendesinfektionsmittel stehen in jedem Klassen-/ Kursraum zur Verfügung.
  • Mundnasenschutz („Medizinische Maske“) überall verpflichtend; bitte, wenn möglich, FFP2-Masken tragen. Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt für Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
  • Lüften erfolgt nach bewährtem Konzept; bitte zur Pause hin immer auch ans Lüften denken: Fenster weit auf.

Die Cafeteria wird täglich für eine Stunde (von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr) geöffnet sein. Es gilt das vor den Ferien eingeübte Anstehen mit Abstand, eine Aufsicht ist eingeteilt. Die Oberstufenschüler*innen bitten wir, direkt nach dem Ende der 2. Stunde (um 9.15 Uhr) sich ggf. dort zu versorgen – auch bei Bedarf für den Nachmittagsunterricht. Die Mensa bleibt auch weiterhin geschlossen. Bitte daher für ausreichende Selbstverpflegung sorgen.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Verfahren eine schrittweise Rückkehr in den Präsenzunterricht verantworten können. Wir wünschen uns sehr, dass alle am Schulleben Beteiligten mit Besonnenheit und Verantwortung die Einhaltung dieser Regeln sicherstellen.

Bitte, liebe Eltern, unterstützen Sie uns und sprechen mit Ihren Kindern über die Bedeutung dieser Regeln für das schulische Miteinander in der nächsten Zeit.

Herzliche Grüße, bleibt alle – bleiben Sie gesund!

Marc Brode und Diana Lorra

Schulleitung am GiL

[Mitteilung vom 19.02.2021, 18:30 Uhr]

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen und liebe Kolleg*innen,

vielleicht haben Sie und habt Ihr es bereits über die Presse mitbekommen: In den Schulen NRWs werden wegen der aktuellen Infektionslage und der Angst vor Mutationen des Coronavirus die Schutzvorkehrungen verschärft – auch für Grundschüler*innen. Laut unserer Schulministerin Yvonne Gebauer gilt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Die Maske muss laut Staatssekretär Richter ab Montag auch von Grundschülern am Platz getragen werden. Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken. Sie sind bereits in Supermärkten oder im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Wir bitten dringend darum, diese vor vier Stunden veröffentlichte Neuordnung zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen – sie gilt ab Montag, den 22.02.2021 und damit für alle Schüler*innen, die in Präsenz unterrichtet werden (also die Stufen Q1 und Q2 sowie die Kinder in der „Notbetreuungsgruppe“).

Mit herzlichen Grüßen

Diana Lorra, Stellv. Schulleiterin

[Mitteilung vom 16.02.2021, 18:00 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern!

Sicherlich haben Sie, verehrte Eltern, und Ihr, liebe Schüler*innen, bereits über die Medien mitbekommen: Ab Montag, den 22. Februar 2021 starten in den Schulen NRWs einige Jahrgangsstufen wieder mit dem Präsenzunterricht. Dies betrifft an unserer Schule die Jahrgänge Q1 und Q2.

(Hinweis: Die „Notbetreuung“ läuft parallel ebenfalls nach bekanntem Zeit- und Raumplan weiter.)

Wir werden in den Stufen Q1 und Q2 alle Doppelstunden aller Fächer (Ausnahme Sport: s. Punkt 6) in der Schule als Präsenzunterricht organisieren, die Einzelstunden werden weiterhin als Distanzunterricht organisiert, damit sich die Auswirkungen auf den Distanzunterricht aller anderen Stufen so gering wie möglich halten lassen.

Wir bitten die Schüler*innen und Schüler sowie die Eltern der Stufen 5 bis EF um Nachsicht, dass der Präsenzunterricht der Q1 und Q2 natürlich Auswirkungen für den Distanzunterricht hat, insbesondere für die Möglichkeit der regelmäßigen Durchführung von Videokonferenzen.

Ein Beispiel soll dies erläutern: Lehrer*innen, die in Präsenz die Stufen Q1 und Q2 nach ihrem Stundenplan unterrichten, können aufgrund der unzureichenden Internetanbindung unserer Schule dann leider nicht die Unterrichtsstunde(n), die jeweils vor und nach der Präsenzstunde liegt bzw. ggf. liegen, über Videokonferenzen unterrichten. Entsprechende Fahrzeiten müssen einkalkuliert werden bzw. eventuell folgender Unterricht in Präsenz ebenfalls (z.B.: Präsenz Montag in der 1./2. Stunde in der Q2, in der 3./4. Stunde Unterricht in Stufe 8, in der 5./6. Stunde dann wiederum Unterricht in Präsenz in der Q1 bedeutet, dass in der Stufe 8 dann kein Videounterricht erfolgen kann).

Im Folgenden möchten wir wichtige organisatorische Hinweise für die Stufen Q1 und Q2 darlegen und dringend an alle Beteiligten appellieren, die Maßgaben und damit verbundenen Regelungen verantwortungsbewusst umzusetzen:

  1. Infektionsschutz:

Es gilt weiterhin die „AHA+L-Regel“:

  • Abstand von mindestens 1,5 Meter überall (!) einhalten
  • bekannte Hygienemaßgaben beachten; Seife, Papiertücher, Hand- und Flächendesinfektionsmittel stehen in jedem Klassen-/ Kursraum zur Verfügung.
  • Mundnasenschutz überall verpflichtend; bitte, wenn möglich, FFP2-Masken tragen
  • Regelmäßiges Lüften erfolgt nach bewährtem Konzept

Zur Kontaktreduzierung sollen die beiden Stufen getrennte Ein- und Ausgänge nutzen (siehe unten). Der Unterricht wird für die beiden Stufen in getrennten Gebäudeteilen stattfinden, auch der Unterrichtsbeginn und die Pausenzeiten erfolgen gestaffelt.

Es wird im Moment noch geprüft, inwiefern sich evtl. eine Möglichkeit zum „Corona-Schnelltest“ für alle Schüler*innen der Q1 und Q2 ergeben kann.

  1. Stundenplan für die Stufen Q1 und Q2:

Für beide Stufen (Q1 und Q2) wird der Unterricht die folgenden Stunden nach dem regulären Stundenplan umfassen; es werden in jedem Fach die Doppelstunden in Präsenz unterrichtet, die Einzelstunden werden als Distanzunterrichtweitergeführt:

Montag           : 1.-6. Stunde

Dienstag         : 1.-4. Stunde

Mittwoch        : 1.-6. Stunde (Achtung: die wöchentlich wechselnden LK-Schienen 7./8. Stunde erfolgen als Distanzunterricht)

Donnerstag     : 1.-4. Stunde

Freitag            : 1.-4. Stunde (Achtung: hier wird die 5./6. Stunde des Stundenplans vorgezogen in die 3./4. Stunde)

ACHTUNG: Für die Koop-Kurse am ASGSG gilt eine andere Regelung! Da dort alle Stunden der Oberstufe im „Doppelstundenmodell“ organisiert sind, heißt das, dass die Kurse der Q1 und Q2, die am ASGSG stattfinden, vollständig in Präsenz unterrichtet werden!

  1. Gebäudeeintritt und Pausenregelungen für die Stufen Q1 und Q2:
  • Alle Fachlehrer*innen holen die Schüler*innen ihres Kurses vor der 1., der 3. und der 5. Stunde vom Schulhof ab.
  • Die Stufe Q1 hält sich zu entsprechendem jeweiligen Unterrichtsbeginn im Sichtbereich des Haupteingangs (Schulhof vor der Sporthalle) auf,
  • die Stufe Q2 hält sich zu entsprechendem jeweiligen Unterrichtsbeginn im Sichtbereich des Cafeteria-Eingangs (Schulhof vor der Mensa) auf.
  • Die Pausen und Freistunden müssen draußen verbracht werden, die Fachlehrer*innen schließen die Türen vor der unterrichteten Doppelstunde auf und danach wieder ab.
  • Zu den jeweiligen Hofpausenzeiten wird jeweils eine Aufsicht eingesetzt
  • Die Cafeteria und Mensa sind nicht geöffnet, wir bitten darum, sich selbst zu verpflegen.
  1. Spezifische Regelungen für die Stufe Q1:
  • Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr (Ausnahme: Koop-Kurse), Pausenzeiten wie gehabt.
  • Ein- und Ausgang ist der Haupteingang; der Unterricht findet in den Räumen der Stufen 5, 6 und 9 sowie ggf. in den Fachräumen statt.
  • Jeder Kurs erhält zwei Räume, es befinden sich nie mehr als 15 Schüler*innen in einem Klassenraum. Die Tischordnung entspricht den Abstandsregeln. Kurse, die bis zu 15 Schüler*innen haben, können als „ein Kurs“ unterrichtet werden.
  1. Spezifische Regelungen für die Stufe Q2:
  • Unterrichtsbeginn immer um 7.45 Uhr, Pausenzeiten angepasst an Unterrichtsbeginn (also: Hofpause: 9.15 – 9.35 Uhr, 2. Hofpause: 11.10 – 11.25 Uhr).
  • Ein- und Ausgang ist der Cafeteria-Eingang, der Unterricht findet in den Räumen der Sekundarstufe II (alle Flure) sowie ggf. in den Fachräumen statt.
  • Jeder Kurs erhält zwei Räume, es befinden sich nie mehr als 12 Schüler*innen in einem Kursraum. Die Tischordnung entspricht den Abstandsregeln.
  • Kurse, die bis zu 12 Schüler*innen haben, können als „ein Kurs“ unterrichtet werden; Kurse, die bis zu 15 Schüler*innen haben, erhalten, soweit möglich, einen großen Raum im Sek.II-Trakt und können dann ebenfalls als „ein Kurs“ unterrichtet werden.
  1. Sportunterricht in den Stufen Q1 und Q2:

Der Sportunterricht wird weiterhin vornehmlich in der Distanz unterrichtet (Ausnahme: Sport-LK am ASGSG). Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Sportlehrer*innen einzelne Schüler*innen bzw. Teile ihres Kurses zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten zur Schule bestellen, um dort ggf. Praxisübungen durchführen zu können.

  1. Ausblick

Wie es dann ab dem 01.03.2021 weitergeht, ggf. auch mit dem Präsenzunterricht für andere Jahrgänge, ist bisher noch nicht absehbar. Wir halten Sie, liebe Eltern, und Euch, liebe Schüler*innen, natürlich zeitnah auf dem Laufenden.

Mit herzlichem Gruß und besten Wünschen für einen guten Start am Montag, den 22. Februar:

Die erweiterte Schulleitung des GiL

[Mitteilung vom 27.01.2021, 14:00 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

am Freitag geht das erste Schulhalbjahr zu Ende, das – wie das vergangene Schuljahr – leider auch ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen gestanden hat. Seit fast drei Wochen befinden wir uns im vollständigen Distanzunterricht und müssen dies – so der Stand heute – wohl auch noch bis mindestens zum 14. Februar fortführen.
 
Start des 2. Halbjahres:
Aus schulorganisatorischen Gründen kommt es in einigen Fällen zum Lehrerwechsel mit dem 2. Halbjahr. Manche dieser Wechsel waren bereits vorhergesehen, zum Beispiel wenn im Epochenunterricht ein Wechsel von Kunst zu Musik (oder umgekehrt) stattfindet. In anderen Fällen mussten personelle Veränderungen im Lehrerkollegium kompensiert werden. Wir sind dabei immer bemüht, Lehrerwechsel zum Halbjahr so gering wie möglich zu halten, vor allem in der Qualifikationsphase und in der Erprobungsstufe. Wir bitten dennoch um Verständnis, dass in einigen Fällen zwingende Gründe keine Alternative zugelassen haben. Die betreffenden Klassen erhalten die Information über Lehrerwechsel zum Halbjahr in einem gesonderten Elternbrief.

Hinweis zum neuen Stundenplan:
Aufgrund zahlreicher, zum Teil unvorgesehener organisatorischer Hürden, konnte die Arbeit am neuen Stundenplan erst sehr spät erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass es hier ggf. noch kleinere Änderungen im Verlauf der nächsten zwei Wochen geben kann, was im Distanzunterricht ohnehin nur geringe Auswirkungen nach sich zieht. Wir bitten, sich über den gültigen Stundenplan immer aktuell über den Schulmanager zu informieren.
 
Rückmeldungen zum Distanzunterricht:
Der Distanzunterricht erfordert von allen Beteiligten, Schüler/-innen und Eltern bei der Organisation in der „Home-School“ sowie besonders auch von den Lehrerinnen und Lehrern, enorme Kraftanstrengungen und Engagement. Dabei ist allen klar, dass ein Distanzunterricht kein gleichwertiger Ersatz für den Präsenzunterricht darstellt und dass es durchaus Unterschiede in der Wahrnehmung und Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen gibt.

Wir haben darum in der letzten Woche Rückmeldungen über die Klassenpflegschaften sowie von der Schülervertretung eingeholt und ausgewertet. Dabei können wir sagen, dass wir – betrachtet man die Fülle an zum Teil widersprüchlichen Anforderungen, die ein gelingender Distanzunterricht stellt – mittlerweile gut hineingekommen sind. Technische Probleme mit den Plattformen treten mit zunehmender Erfahrung in immer geringer werdendem Maße auf. Auch die Abläufe, Absprachen und Unterrichtskonzepte etablieren sich. Dennoch werden Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen auch weiterhin gefordert sein, mit Geduld und Zutrauen an die Sache heranzugehen.
Manches wird mit der Zeit und Erfahrung sicherlich besser, anderes wird immer herausfordernd und schwierig bleiben und erfordet, dass alle Beteiligten nicht die Nerven verlieren und sich respektvoll um eine Verbesserung der Situation bemühen. Hierbei sollte man die Tatsache nicht aus dem Blick verlieren, dass es auch im Präsenzunterricht immer wieder Herausforderungen und Schwierigkeiten geben kann, die man jetzt nicht leichtfertig auf den Umstand „Distanzunterricht“ schieben sollte.
Gleichzeitig berichten unsere Schülerinnen und Schüler und unsere Lehrerinnen und Lehrer auch von ganz besonders schönen Erfahrungen, von tollen Arbeitsergebnissen, engagierten Projekten, spannenden Videokonferenzen, neuen Unterrichstmethoden und -möglichkeiten sowie überzeugenden Lernerfolgen. Daran sollten wir anknüpfen und auch den nächsten Wochen mutig und mit Zuversicht entgegen sehen.
 
Aus den Rückmeldungen resultierende Hinweise:
Auf ein paar Punkte möchten wir in diesem Zusammenhang noch einmal besonders hinweisen:

– Mit der Lernplattform Moodle haben wir eine Oberfläche geschaffen, in der sich der gesamte Distanzunterricht sehr geordnet darstellen und organisieren lässt. Dies geschieht über die themenbezogene Bereitstellung von Lern- und Unterrichtsmaterial, die geordnete Abgabe von Aufgaben, die Möglichkeit zur Diskussion und Feedback in Foren bis hin zur Planung und Durchführung von Videokonferenzen.
Wir haben beschlossen, dass wir schrittweise mit allen Lerngruppen nach Moodle „umziehen“. Insbesondere die jüngeren Schülerinnen und Schüler brauchen hier aber noch mehr Unterstützung und Zeit, damit dieses möglichst reibungsfrei gelingt.
Das Nebeneinander von verschiedenen Plattformen (GiL-Cloud, Schulmanager und Moodle) wird damit zunehmend der Vergangenheit angehören und das Lernen und Ordnen übersichtlicher.
Letztlich kann auch der inhaltliche Austausch über Moodle erfolgen (mit der dort integrierten Nachrichtenfunktion), so dass man den Schulmanager (wieder) vermehrt zum rein organisatorischen Austausch nutzen kann.
Ab Montag, den 01.02.2021, wird (neben der Oberstufe, die bereits konsequent mit Moodle arbeitet) die gesamte Mittelstufe (Stufen 7,8,9) über Moodle lernen.
Auch in den Stufen 5 und 6 werden schon einige Klassen am Montag, den 01.02.21, mit Moodle starten, andere innerhalb der nächsten Tage diesen Weg, begleitet von ihren Klassenleitungen, beschreiten.

– Kontrolle und Feedback: Wir wissen aus zahlreichen Rückmeldungen, wie wichtig dieser Aspekt bei Schüler/-innen und Ihnen, liebe Eltern, ist.
Wir müssen allerdings an dieser Stelle einmal eine Riesenlanze für unser Kollegium brechen: Es ist arbeitsökonomisch (der Tag hat nur eine begrenzte (Arbeits-)Zeit) völlig ausgeschlossen, dass JEDE einzelne Schülerarbeit mit einer Abgabe und individuellem Feedback von jedem einzelnen Lehrer und jeder einzelnen Lehrerin quittiert wird.
Das ist, wenn man darüber nachdenkt, auch im Präsenzunterricht nicht so. Häufig gehen Lehrer/-innen bei (Haus-)Aufgaben einmal herum, verschaffen sich einen generellen Überblick, besprechen dann exemplarisch einige ausgewählte Schülerergebnisse im Plenum, bitten die Übrigen parallel um Korrektur ihrer eigenen Lösungen und kümmern sich anschließend noch um Rückfragen und Unklarheiten. Je nach Aufgabenstellung werden einzelne oder alle Arbeiten auch schon einmal eingesammelt.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir genau dieses Prinzip auch im Distanzunterricht anlegen müssen, wo jede einzelne Lehrkraft etwa 150-200 unterschiedliche Schüler/-innen – bei Nebenfächern teilweise deutlich mehr – unterrichten und individuell betreuen soll.
 
Folgende Verabredung soll daher weiterhin gelten:
Ihr Kind erhält eine Aufgabe und soll nun die Ergebnisse einreichen. Es schickt also die Ergebnisse der gefordeten Aufgabe an die Lehrkraft. Ist Ihr Kind nun nicht bei denjenigen, deren Ergebnisse stichprobenhaft genauer kontrolliert werden und die eine individuelle Rückmeldung erhalten, kann Ihr Kind sich trotzdem sicher sein, dass das Ergebnis angekommen ist.
Wir Lehrer/-innen melden uns (entweder direkt oder über die Klassenleitungen), wenn Ergebnisse fehlen, lückenhaft sind o.Ä.
Wir müssen beim Distanzlernen davon ausgehen, so besagen es die Regelungen des Landes NRW, dass die Bearbeitung der Aufgaben und das Einstellen von Ergebnissen (wenn es gefordert ist) erst einmal die selbstverständliche Aufgabe der Schüler/-innen ist – genauso, wie es selbstverständlich ist, dass die Schüler/-innen im Unterricht eine Aufgabe bearbeiten.
Mit unserer Lernplattform Moodle haben wir als Lehrende eine sehr gute Übersicht, wer wann ein gefordertes Ergebnis eingestellt hat, so dass wir sofort sehen können, wenn etwas fehlt. Seien Sie versichert, dass wir uns dann melden.
 
Zeugnisausgabe am 29.01.2021 – nach individuellen Zeiten:
Die Details zur Zeugnisausgabe am Freitag haben wir bereits mitgeteilt. Wir bitten um die Beachtung der Hygieneschutzmaßgaben (A-H-A, wenn möglich, anstatt einer „Alltagsmaske“ eine „medizinische Maske“, also FFP2/ KN95/ oder N95) und um das pünktliche Erscheinen der Kinder vor Ort, da der Zeitplan aufeinander aufbaut und eingehalten werden muss.
 
„Karnevalstage“
Nach Rücksprache mit den anderen Schulen in Marl sowie dem städtischen Schulamt bleiben die beweglichen Ferientage am Montag, den 15.02.2021, und Dienstag, den 16.02.2021, an allen Schulen in Marl bestehen.
Der ursprünglich für Mittwoch, den 17.02.2021, geplante „Pädagogische Tag“ wird allerdings verschoben, d. h. am 17.02.2021 ist Unterricht nach Plan – ob in der Distanz oder in Präsenz, werden wir hoffentlich bald durch das Schulministerium erfahren. Sobald wir Näheres wissen, wie es ab dem 17. Februar weitergehen wird, setzen wir Sie sofort in Kenntnis!
 
Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,
die nächsten Wochen werden auch weiterhin anstrengend sein, anstrengend bleiben. Wenn wir alle uns dies bewusst machen, nicht hadern, sondern jeder und jede sein Bestes gibt, dann werden wir auch in dieser Zeit erfolgreich am GiL lernen können.
Wir können sicher nicht alle Probleme sofort oder grundsätzlich lösen. Aber wir sollten jederzeit bereit sein, konstruktiv, respekt- und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und den vielfältigen Herausforderungen immer besser zu trotzen.

Herzliche Grüße, bleiben Sie zuversichtlich und bleiben Sie gesund!
 
Marc Brode und Diana Lorra

 

[Mitteilung vom 09.01.2021, 17:30 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
 
wie bereits am Donnerstag angekündigt, wird der Präsenzunterricht auf Beschluss der Landesregierung ab sofort bis zum 31.01.2021 ausgesetzt und grundsätzlich als Distanzunterricht angeboten. Für diesen Unterricht ist an unserer Schule der aktuelle Stundenplan die Grundlage. Das heißt: Alle Schüler/-innen haben Unterricht nach Plan, aber zu Hause.

Dazu möchte ich einige Hinweise geben:

  1. Die Teilnahme am Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Anwesenheit wird festgestellt und die im Unterricht behandelten Themen entsprechen den Lehrplänen. Die Beteiligung am Unterricht wird erwartet und fließt in die Note der sonstigen Mitarbeit ein (als Teil der Note „Sonstige Mitarbeit“ im zweiten Quartal des ersten Schulhalbjahres). Über die Art der Beteiligung (Referat, Ausarbeitung, mündliche Teilnahme, …) und den jeweiligen Umfang der Berücksichtigung entscheiden die Fachlehrkräfte.
  2. Der Distanzunterricht gilt für alle Jahrgangsstufen 5 bis Q2. Er startet wie gewohnt um 8:00 Uhr.
  3. In den Unterrichtsstunden wird es dann entsprechende Unterrichts- und Arbeitsformate geben. Diese werden nicht automatisch oder gar ausschließlich Videokonferenzen sein, sondern sie werden pädagogisch und inhaltlich an die Möglichkeiten und Anforderungen eines sinnvollen Distanzunterrichts angepasst. Zur Übermittlung von Aufgaben und zum Austausch werden wir unsere bekannten Portale (GiL-Cloud, Schulmanager, Moodle) nutzen. Innerhalb der Stunden stehen die Lehrer/-innen für Rückfragen zur Verfügung. Weitere Termine außerhalb des Stundenplans sind für die Schüler/-innen und Lehrkräfte kaum zumutbar und müssen sich auf absolute Ausnahmen im Einzelfall beschränken.
  4. Die Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 sind im Umgang mit digitalem Distanzunterricht unerfahren. Diese Stunden sind für die Schüler/-innen anstrengend. Wir werden dem Rechnung tragen, indem die Klassenlehrer/-innen die Unterrichtsvorhaben der Woche koordinieren und in Form eines Wochenplanes den Schüler/-innen vermitteln.
  5. Sollten Schüler/-innen am Unterricht nicht teilnehmen können, bitten wir für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 (Sek I) die Eltern darum, dies den Klassenlehrkräften unter Angabe des Grundes (z.B. Krankheit, technische Schwierigkeiten) zu melden. Für die Oberstufe melden sich die Schüler/-innen unter Angabe des Grundes eigenständig bei jedem ihrer Fachlehrer/-innen ab, an dessen Unterricht sie nicht teilnehmen können.
  6. Sollte ein Unterricht nicht stattfinden, weil eine Lehrkraft verhindert ist (z.B. durch Erkrankung), so wird dies auf dem Vertretungsplan sichtbar sein. Kurzfristige Verhinderungen werden nicht vertreten und es werden –  wenn möglich – Aufgaben gestellt. Die Schüler/-innen müssen sich selbstständig über den Vertretungsplan über den Schulmanager informieren.
  7. In diesem Halbjahr werden keine Klassenarbeiten mehr geschrieben. Alle noch ausstehenden Klausuren der Jahrgangsstufe EF entfallen ersatzlos. In den Jahrgängen Q1 und Q2  ausstehende Klausuren und mündliche Prüfungen, auch die Nachschreibklausuren, finden hingegen noch statt. Herr Vogt informiert die betroffenen Kurse entsprechend.
  8. Für die Klassen 5 – 9 wird es zu Wochenbeginn (am Montag bzw. Dienstag) eine Klassenlehrerstunde als Videokonferenz geben, in der alle organisatorischen Abläufe und anstehenden Fragen näher besprochen werden.

Am 25. Januar 2021 werden die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Es ist momentan nicht davon auszugehen, dass wir im Februar zum vollständigen Präsenzunterricht zurückkehren. Es wird vermutlich zunächst wieder in einem Mischbetrieb weitergehen. Wir müssen uns darum für eine längere Zeit darauf einstellen, dass wir immer wieder die Herausforderungen des Distanzunterrichts bewältigen müssen. Ich wünsche mir daher für alle Beteiligten, Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern, dass wir mit Geduld und Zutrauen die kommende Zeit des erneut herausfordernden Schulbetriebs angehen, dass sich alle intensiv einbringen und mitarbeiten, sich bei Schwierigkeiten rechtzeitig informieren und die Probleme zeitnah gemeinsam beseitigen. Ein erfolgreicher Distanzunterricht setzt die vertrauensvolle Zusammenarbeit von uns allen am GiL zwingend voraus!

Unter diesem Link erhalten Sie weitere Informationen des MSB zum Schulbetrieb.

Noch ein Hinweis zu den Videokonferenzen am GiL: Wir werden diese über Big Blue Button mit unserem Schulmanager oder über Moodle durchführen. In Ausnahmefällen kann unter besonderen Umständen (z.B. Großgruppen oder besondere technische Anforderungen) auch noch Zoom zum Einsatz kommen. Wichtig ist uns hierbei der Grundsatz „Pädagogik vor Technik“, dass wir allen Schülerinnen und Schülern einen ordentlichen Videounterricht ermöglichen. Der Schulmanager hat zudem einen hilfreichen Trouble-Shooting-Guide bezüglich Big Blue Button erstellt.

Uns ist bewusst, dass ein flächendeckender Distanzunterrichts erneut viele technische Fragen und Probleme aufwerfen wird. Wir gehen nach den Erfahrungen des letzten Jahres natürlich nicht unvorbereitet hier hinein. Gleichzeitig müssen wir jedoch ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass wir auf einige dieser Probleme leider nur sehr begrenzten Einfluss haben. Das betrifft insbesondere auch die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten. Wir können darum noch nicht ankündigen, wann wir die zugesagten Geräte zur Unterstützung von Familien mit Härtefällen erhalten werden. Die Firmen können aufgrund der großen Nachfrage derzeit kaum liefern. Wir wären daher für alle Hinweise oder Unterstützung dankbar, wie wir als Schule an vielleicht gebrauchte, aber noch gute Endgeräte kommen können, die wir dann unseren Schüler/-innen bei Bedarf zur Verfügung stellen können.

Sollten Sie aus der Elternschaft weitere Tipps und Hinweise zur kurzfristigen Verbesserung der technischen Infrastruktur für den Distanzunterricht haben, melden Sie sich gern bei uns. Das gilt ebenso, wenn Sie weitere Hilfe oder Unterstützung in technischer Hinsicht benötigen. Wir werden uns bemühen, Ihnen und Ihren Kindern bestmöglich zu helfen.

In der Hoffnung, dass wir mit dieser großen Schulschließung einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten können, grüße ich herzlich und wünsche allen einen guten Start in den Unterricht ab Montag.
 
Marc Brode

[Mitteilung vom 07.01.2021, 11 Uhr]

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die üblichen guten Wünsche zum Neuen Jahr 2021, die wir alle so sehr gebrauchen können, täuschen leider nicht darüber hinweg, dass wir uns in der Corona-Pandemie weiterhin in einer äußerst schwierigen Gesamtlage befinden, die zu weitreichenden Entscheidungen für den Schulbetrieb vom 11. Januar bis zum 31. Januar 2021 geführt haben.

Demnach gibt es ab Montag, 11.01.21, mit Bedauern noch keine Rückkehr in die Schule, sondern wir müssen zur Reduktion bzw. Vermeidung aller Kontakte den Unterricht im Januar vollständig als Distanzunterricht durchführen, und zwar für ALLE Jahrgangsstufen von der 5 bis Q2.

In der Schule wäre lediglich eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 und 6 für diejenigen Familien vorgesehen, die gar keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Beachten Sie, dass diese Notbetreuung nicht von Lehrkräften durchgeführt werden kann, da diese im Home-Office ihren (Distanz-)Unterricht abhalten müssen. Sollten Sie eine solche Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte umgehend bis spätestens Freitag, 08.01.21, 16 Uhr, per Mail an info@gil-marl.de, Stichwort „Notbetreuung“, damit wir dies rechtzeitig organisatorisch umsetzen können.

Wir erwarten im Laufe des 07.01.2021 nähere Ausführungsbestimmungen aus dem Schulministerium (MSB) für die Zeit ab dem 11.01.2021. Wir informieren die Schulgemeinde sodann wie gewohnt per Schulmanager.

Wir mussten davon ausgehen, dass auch das Jahr 2021 – gerade jetzt zu Beginn – unter dem Zeichen der Corona-Pandemie schwierig bleibt. Wir wollen aber die Hoffnung und Zuversicht nicht aufgeben, dass es im Laufe dieses Jahres gelingt, die Normalität auch in unserer Schule Stück für Stück zurück zu gewinnen. Damit die Infektionszahlen wieder deutlich sinken, unterstützen wir den dringenden Appell, auch in den nächsten Tagen und Wochen alle Kontakte weitgehend zu reduzieren bzw. zu vermeiden und die Regeln des Hygiene- und Infektionsschutzes umfassend einzuhalten.

Herzliche Grüße – verbunden mit den besten Wünsche für Eure und Ihre Gesundheit

Marc Brode

Schulleiter